Kunden mit Pflegegrad haben 125€ (Entlastungsleistung nach §45 SGBXI) für eine Alltagshilfe zur Verfügung.
Kunden ab PFG 2 können auch die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen.
Sie können die Leistungen bei der Pflegekasse einreichen. Auf Wunsch rechnen wir auch direkt mit der Pflegekasse ab- und überwachen Ihr Budget. Wir berechnen keine An- und Abfahrtskosten!
Eine Mindestbuchung von 2 Stunden ist erforderlich, die Rechnungstellung erfolgt jeweils zum Monatsende.
Die Abrechnungssätzen werden einmal jährlich angepasst.
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