Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Dienstleistungen: Daymaker erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen: Haushaltshilfe, Senioren- und Kinderbetreuung. Daymaker ist zu Erweiterungen, Änderungen und Abweichungen ihres Dienstleistungsangebotes berechtigt. Um die Dienstleistungen jederzeit sachgemäß und ordentlich erbringen zu können, ist Daymaker berechtigt, einzelne Dienstleistungen an Subunternehmer weiterzugeben. Daymaker unterbreitet dem Kunden vor Vertragsschluss ein Angebot nach dessen Wünschen, in dem die konkrete Dienstleistung dargelegt wird. Dieses Angebot umfasst abschließend die vertragliche Dienstleistung von Daymaker gegenüber dem jeweiligen Kunden.

2.Vertragsschluss: Eine Anfrage von Kunden bei Daymaker erfolgt unverbindlich. Daymaker unterbreitet sodann ein verbindliches Angebot. Das Angebot von Daymaker erfolgt schriftlich oder mündlich. Erteilt hierauf der Kunde den Auftrag, kommt der Dienstleistungsvertrag zustande. Daymaker rechnet gegenüber dem Kunden die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab.

3.Zahlungsbedingungen: Die Preise der Dienstleistung werden durch den einzelnen Vertrag bestimmt. Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, rechnet Daymaker gegenüber dem Kunden die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Einzelaufträgen sofort, in allen anderen Fällen monatlich. Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen, sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, behält sich Daymaker vor, ihre Leistung ohne weitere Vorankündigung zurückzubehalten und im Falle der Mahnung 5,00 Euro Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur für rechtskräftig festgestellte oder durch Daymaker anerkannte Gegenansprüche.

4. Vertretungsregelung
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einsatz eines bestimmten Mitarbeiters. Die Auftragnehmerin sichert zu, eine möglichst gleichbleibende Arbeitsleistung in personeller und zeitlicher Hinsicht zu erbringen. Im Fall der Abwesenheit des hauptsächlich eingesetzten Mitarbeiters (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit) kann ein anderer Mitarbeiter den Einsatz ableisten, wenn der Termin zur gleichen vereinbarten Zeit stattfindet, oder wenn der Einsatz am gleichen Tag maximal eine Stunde früher oder später stattfindet als zu der ursprünglich vereinbarten Zeit. In diesem Fall erfolgt eine Vorabinformation durch den Auftragnehmer. Lehnt der Auftraggeber diesen Einsatz ab, werden die vollen Kosten für diesen Einsatz in Rechnung gestellt. Kann ein Ersatztermin an einem anderen Tag angeboten werden, ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.

5.Kontrollrecht, Schadensmeldung: Auf gravierende Unstimmigkeiten in der Erfüllung der Dienstleistung ist die Unternehmensleitung der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber unverzüglich hinzuweisen. Darüber hinaus besteht ein Kontrollrecht der Unternehmensleitung gegenüber der Arbeitsleistung der Mitarbeiter / innen auch vor Ort. Für eventuelle Schäden, für die die Auftragnehmerin bzw. ihre Mitarbeiter / innen schadensersatzpflichtig ist, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind unverzüglich der Auftragnehmerin zu melden. Dies muss zusätzlich sofort schriftlich mit Schadentag und Schadenursache erfolgen.


6. Haftungsausschluss: Die Mitarbeiter von Daymaker sind angewiesen, ausschließlich handelsübliche Reinigungsmittel ohne besondere Gefahrenstoffe zu verwenden. Backofenreiniger dürfen nicht verwendet werden. Schäden, die durch Backofenreiniger verursacht werden, sind daher von der Haftung ausgeschlossen.

 

7. Rechte und Pflichten: Daymaker ist verpflichtet, die angebotene Dienstleistung fristgerecht und ordentlich zu erbringen. Sie hat dabei insbesondere die Diskretion zu wahren und keine persönlichen Informationen des Kunden preiszugeben. Daymaker verpflichtet sich, mit ihren Mitarbeitern entsprechende Verschwiegenheitsvereinbarungen zu treffen. Der Kunde ist berechtigt, die erbrachte Dienstleistung zu kontrollieren und unverzüglich nach einer Kontrolle zu rügen. Daymaker ist verpflichtet, Fehler, die vor Ort und unverzüglich nach der Erbringung der Dienstleistung gerügt werden, sofort nachzubessern. Insofern die Rüge später vorgebracht wird, behält sich Daymaker die zeitnahe Nachkontrolle und etwaige notwendige Nachbesserung vor. Sofern die Rügen unberechtigt waren oder auf Umständen beruhen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten des Zeitaufwandes für die Prüfung der Reklamation gegenüber Daymaker. Vereinbarte Termine müssen rechtzeitig abgesagt werden. Rechtzeitig ist eine Absage, die bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgt. Sagt der Kunde nicht rechtzeitig ab, so hat er die vollen Kosten zu tragen, die er bei erfolgreicher Durchführung der Dienstleistung zu tragen gehabt hätte. Die Absage muss mündlich oder schriftlich (E-Mail) im Büro zu den normalen Geschäftszeiten mitgeteilt werden. Eine Absage an die Mitarbeiter ist nicht ausreichend. Eine Absage per Textnachricht über das Handy (SMS, WhatsApp) ist nur zu den normalen Geschäftszeiten und auch nur dann wirksam, wenn sichergestellt ist, dass diese den Empfänger erreicht hat. Dies ist i.d.R. der Fall, wenn auf die Nachricht geantwortet wurde.  Die Wohnung/das Haus muss der Mitarbeiterin zugänglich gemacht werden. Kommt die Mitarbeiterin aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht in die Wohnung/das Haus des Kunden, werden die vollen Gebühren für den Termin erhoben.

Im Fall von höherer Gewalt ist Daymaker berechtigt, ihre Leistung nachzuholen.

 

Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Daymaker, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt auch die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Daymaker nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bagatellschäden, die in Ausübung der beauftragten Tätigkeit typischerweise entstehen können, trägt der Auftraggeber bis zu einem Betrag von 50,- EUR im Kalenderjahr selbst. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche des Auftraggebers gegen Organe und/oder Mitarbeiter von Daymaker.

Der Auftraggeber akzeptiert im Einzelfall einen verspäteten Arbeitsbeginn von maximal 30 Minuten, sofern dieser auf von Daymaker nicht beeinflussbaren Umständen (z.B. Stau) beruht. Bei einer darüber hinausgehenden Verschiebung der Arbeitszeit wird der Auftraggeber telefonisch benachrichtigt. Eine Umverteilung der Einsatzzeiten durch den Auftraggeber ist nach vorheriger Absprache bis spätestens eine Woche vor Auftragserfüllung möglich. Erfolgt eine zeitliche Veränderung des Arbeitseinsatzes, bleibt der Auftraggeber zur Bezahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Mindesteinsatz beträgt zwei zusammenhängende Stunden. Ist eine längere Abwesenheit des Auftraggebers geplant, muss dies der Auftragnehmerin spätestens zwei Wochen vorher mitgeteilt werden, es sei denn, dass die Ausfallzeiten bereits im Vertrag – unter besondere Vereinbarungen – berücksichtigt sind. Die Auftragnehmerin erklärt, dass die von ihr eingesetzten Mitarbeiter/innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Steuern und Sozialabgaben führt die Auftragnehmerin regelmäßig und pünktlich ab.

8. Datenschutz, Vertraulichkeit: Bitte beachten Sie die beiliegende Datenschutzerklärung