
Pflegeberatung

Annette Savinsky
Pflegeberatung nach §37.3 SGBXI
Wenn jemand zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird und Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhält, ist er oder sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Diese Pflicht ist im § 37 Absatz 3 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt.
Die Beratung soll sicherstellen, dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist und dass die pflegenden Angehörigen Unterstützung bekommen. Außerdem hilft sie, Pflegeprobleme frühzeitig zu erkennen und Tipps für die Pflege zu geben.
Alle, die Pflegegeld bekommen und keinen Pflegedienst für die Pflege beauftragt haben, müssen regelmäßig eine Beratung in Anspruch nehmen. Dies gilt ab Pflegegrad 2.
Lässt man die Beratung nicht regelmäßig durchführen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Es ist also wichtig, die Termine rechtzeitig zu machen.
Wer führt die Beratung durch?
Die Beratung wird von speziell zugelassenen Pflegeberatern durchgeführt. Sie kommen in der Regel nach Hause zur pflegebedürftigen Person. Daymaker ist eine zugelassene Beratungsstelle und darf die Beratungseinsätze durchführen.
Was kostet die Beratung?
Die Beratung ist kostenlos. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Pflegeberatung privat
Sie haben Fragen rund um das Thema Pflege? Wir beraten Sie gerne bei Ihnen zu Hause.
Die Kosten für diese individuelle Leistung beträgt 75,-€/Std. zzgl. einer Anfahrtspauschale in Höhe von 5,69 €