Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.
| Beratungseinsatz bei Pflegegrad | Häufigkeit |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | nicht vorgeschrieben |
| Pflegegrad 2 | 1 x pro Halbjahr |
| Pflegegrad 3 | 1 x pro Halbjahr |
| Pflegegrad 4 | 1 x pro Vierteljahr |
| Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr |
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